Demokratie in der BRD – eine Sachstandsbetrachtung

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Die WerteUnion ist als Partei noch kein Jahr alt und hat auch hinsichtlich der politischen Reichweite noch keine Bäume ausreißen können. Es stellt sich die Frage, ob man jemals die Zielsetzung der Gestaltung von Politik erreichen wird, wenn Demokratie und Grundgesetz weiterhin so mit Füßen getreten werden, wie das aktuell der Fall ist.

Ja, Deutschland ist vermutlich eines der Länder, denen man nachsagen kann, sich soeben in eine Bananenrepublik zu transformieren.

Wie soll das denn möglich sein, wo doch jeder gute Bürger weiß, dass wir im besten Deutschland aller Zeiten leben? Man mag es kaum glauben, aber der Trick besteht darin, die großen Medien, Justiz und Verfassungsschutz zu kontrollieren, denn so kann man den Bürgern ein Zerrbild der Realität als Wahrheit verkaufen, denn wer sich nicht anderweitig informiert, wird zu keinem anderen Schluss kommen können.

Anbei drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, welche die AfD betrafen, denn ein Blick auf den Umgang mit dieser Partei zeigt, welche Widrigkeiten uns noch ins Haus stehen könnten:

  • Frau Weidel habe in ihrer Doktorarbeit betrogen und kopierte Texte verwendet, was man auch als Plagiate bezeichnet. Leider wurde schnell klar, dass dies nicht der Wahrheit entsprach, aber im Gegensatz zum Vorwurf gab es keinerlei öffentliche Rehabilitation, denn das wäre ja Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten.
  • Der AfD wurde vorgeworfen bei Potsdam eine sogenannte zweite Wannseekonferenz abgehalten zu haben, um Millionen von Ausländern zu deportieren. Mal abgesehen vom Thema hatten übrigens auch CDU’ler teilgenommen. Dass sich jedoch die von Correctiv erhobenen Vorwürfe als haltlos und falsch herausstellten, wurde nicht öffentlich richtiggestellt, zumal sich mit dieser Story tausende Bürger zum Protest mobilisieren ließen. Selbst als der NDR weiter auf der falschen Story bestand und vor Gericht zu Strafzahlungen verurteilt wurde, beharrte dieser auf seinem Standpunkt, da man ja sonst an Glaubwürdigkeit verlieren könnte …, öffentliche Richtigstellung – Fehlanzeige. Correctiv habe lediglich das Geschehen um eigene Interpretationen ergänzt.
  • Dem Landesvorsitzenden der AfD in Thüringen – Björn Höcke – wurde ein Schauprozess gemacht, weil er in einer Wahlkampfrede „Alles für Deutschland“ skandiert hatte, ein vermeintlicher Slogan der SA aus den 1930er Jahren. Während Höcke dies glaubhaft abstritt, bestand das Gericht auf seinem Standpunkt, dass man dies ja wissen müsse – eine offensichtliche Beweislastumkehr, denn so einen AfD’ler kann man ja nicht davonkommen lassen, wenn er deutsche Sprache benutzt. Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt also nicht, wenn man bei der AfD eine tragende Rolle spielt. Diese Pharse wurde übrigens in einem zweiten Prozess wiederholt, damit sich der Straftäter auch merkt, wie diese Parole nun genau gewesen ist. Rehabilitation – nein, doch nicht für den Höcke. Anderen öffentlichen Persönlichkeiten glaubte man dagegen ihre Unwissenheit, obwohl das Thema zu diesem Zeitpunkt durch die Medien in die breite Öffentlichkeit getragen wurde.
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